Hundeführerschein wird in Niedersachsen Pflicht

Hundeführerschein

Die Welt, 26.05.2011

“Hundeführerschein” für Anfänger Pflicht

Niedersachsen verlangt Sachkundenachweis.

Vom Zertifikat sind Tierfreunde befreit, die schon seit längerer Zeit einen Hund in ihrem Heim halten.
Hundebesitzer in Niedersachsen müssen künftig für ihr Tier eine Haftpflichtversicherung abschließen und es durch einen implantierten Chip identifizierbar machen. Der Landtag in Hannover verabschiedete am Mittwoch mit großer Mehrheit die lange debattierte Änderung des Hundegesetzes. Das Gesetz, das am 1. Juli in Kraft tritt, sieht zudem einen “Hundeführerschein” für Halter vor, die sich ohne längere Erfahrung mit Hunden neu ein Tier anschaffen.

Gegen das Gesetz stimmte nur die Linke-Fraktion, die ein Verbot besonders aggressiver Hunderassen verlangte. CDU, SPD, Grüne und FDP votierten dagegen für den Gesetzesvorschlag der Landesregierung. Für den auch “Hundeführerschein” genannten Sachkundenachweis müssten Kenntnisse über Tierschutzbestimmungen, Haltung und Sozialverhalten der Tiere nachgewiesen werden, sagte Lindemann weiter. Nach den neuen Gesetz müssen Hundebesitzer den Sachkundenachweis allerdings erst ab 1. Juli 2013 erbringen. Vom Nachweis sind zudem Hundefreunde befreit, die in den vorangegangenen zehn Jahren zwei Jahre lang ununterbrochen ein Tier gehalten haben. Die Gesetzesänderung ergänzt Minister Lindemann zufolge bereits bestehende Vorschriften zum Schutz vor gefährlichen Hunden. Bereits als gefährlich eingestufte Hunde dürften weiter nur mit behördlicher Erlaubnis gehalten werden, sagte der CDU-Politiker. Die Erlaubnis werde nur zuverlässigen Haltern erteilt. Zudem müssten als gefährlich aufgefallene Hunde weiterhin einen Wesenstest absolvieren und besonders gekennzeichnet werden.

Der Schein sieht unter anderem vor, dass neue Herrchen und Frauchen einen sogenannten Sachkundenachweis erbringen müssen – egal, ob sie einen Pudel oder einen Rottweiler besitzen. “Den Hundeführerschein sollten am besten ausgewählte Hundeschulen abnehmen, die vorher zertifiziert worden sind”, sagte Alexander Probst, Ausbildungsleiter beim Internationalen Hundeverband.

In theoretischen Kursen solle es um die Körpersprache der Tiere, um die Entsorgung von Hundekot und um Halteverbote von Kampfhunden gehen. Antworten auf Fragen wie “Darf ich meinen Hund schlagen?” und “Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Hundebesitzer treffe, dessen Hund nicht angeleint ist?” seien für eine gute Hundeerziehung notwendig, meinte Probst. “Außerdem sollte es einen zweiten, praktischen Kurs geben, der genauso von Bedeutung für den Nachweis ist.”


Dieser Artikel erschien am 26.05.2011 in der Zeitung “Die Welt”
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